Musk verliert vor Gericht: xAI-Klage gegen OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen abgewiesen

Musk verliert vor Gericht: xAI-Klage gegen OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen abgewiesen

Ondřej Barták
Ondřej Barták
Unternehmer und Programmierer
26. 2. 2026
3 Minuten Lesezeit
Musk verliert vor Gericht: xAI-Klage gegen OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen abgewiesen

    Der Ingenieur Xuechen Li, einer der ersten zwanzig Mitarbeiter von Musks KI-Unternehmen xAI, lud im Juli vergangenen Jahres die gesamte Quellcodebasis von xAI auf ein persönliches Cloud-Konto hoch. Gleichzeitig schrieb er über Signal mit einer OpenAI-Recruiterin namens Tifa Chen. Das virtuelle Treffen fand buchstäblich nur wenige Minuten nach dem Hochladen der Dateien statt. Bis zum 1. August hatte er ein Angebot über mehrere Millionen Dollar in der Tasche und nahm es an.

    Das klingt nach Industriespionage wie aus dem Lehrbuch, oder? Doch die Bundesrichterin Rita F. Lin sieht das anders, zumindest was die Verantwortung von OpenAI selbst betrifft.

    Details der Klage

    xAI reichte im September 2025 Klage ein. Das Unternehmen behauptete, OpenAI habe eine „koordinierte, unlautere und rechtswidrige Kampagne“ betrieben, die darauf abzielte, Mitarbeiter abzuwerben, die sensible Informationen über den Chatbot Grok, Quellcodes, Trainingsmethoden und Strategien für den Einsatz von Rechenzentren mitgenommen hätten. Der Klage zufolge habe OpenAI „mit allen Mitteln“ mindestens acht ehemalige xAI-Ingenieure dazu gebracht, vor ihrem Weggang Unternehmensdaten zu stehlen.

    Zwei von ihnen sollen den Diebstahl sogar gestanden haben. Der Fall Xuechen Li war dabei der konkreteste von allen. Dennoch wies Richterin Lin die Klage am Dienstag, dem 24. Februar 2026, ab.

    Warum sagte das Gericht Nein?

    Richterin Lin schrieb in ihrer Entscheidung einen Satz, der alles sagt: „Auffällig fehlen jegliche Behauptungen über das Verhalten von OpenAI selbst.“

    Mit anderen Worten: xAI beschrieb zwar, was die ehemaligen Mitarbeiter getan hatten, wies jedoch nicht nach, dass OpenAI hinter dem Verhalten der Beteiligten stand, davon wusste oder die gestohlenen Daten überhaupt verwendete. Mitarbeiter von einem Konkurrenten einzustellen, reicht schlichtweg nicht aus. Die Richterin betonte, dass „der bloße Besitz von Geschäftsgeheimnissen nicht ausreicht“, um ein Unternehmen rechtlich haftbar zu machen.

    Die Rechtsexpertin Ishita Sharma von Fathom Legal fasste es so zusammen: Gerichte verlangen in der sich rasant entwickelnden Welt der KI sehr konkrete, durch Fakten belegte Behauptungen. Das Abwerben von Mitarbeitern verstößt für sich genommen nicht gegen das Gesetz.

    Die Richterin räumte xAI eine weitere Chance ein. Bis zum 17. März 2026 kann das Unternehmen eine überarbeitete Klage mit konkreteren Beweisen einreichen. Ohne Genehmigung des Gerichts darf es jedoch weder neue Parteien noch neue Ansprüche hinzufügen.

    OpenAI feiert und Musk schweigt

    OpenAI begrüßte die Entscheidung mit offenen Armen. Auf der Plattform X schrieb das Unternehmen, die Klage sei „von Anfang an unbegründet gewesen und nur ein weiterer Teil von Musks anhaltender Belästigungskampagne“. Die Anwälte von xAI reagierten nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

    Der Sieg von OpenAI erinnert eher an einen Punktsieg als an einen K.-o.-Sieg. Der Fall ist nämlich noch nicht abgeschlossen. Eine parallele Klage direkt gegen den Ingenieur Xuechen Li läuft weiterhin; seine Frist zur Erwiderung wurde bis zum 6. März verlängert.

    Die abgewiesene Klage ist nur ein Bruchstück eines weitaus größeren Rechtsstreits zwischen Musk und Altman. Musk verklagt OpenAI auch wegen des Übergangs zu einer gewinnorientierten Struktur und fordert dabei von OpenAI und Microsoft Schadensersatz in Höhe von bis zu 134,5 Milliarden Dollar für „unrechtmäßig erzielte Gewinne“, die aus seinen frühen Beiträgen resultieren sollen. Die Auswahl der Geschworenen ist in diesem Fall für den 27. April angesetzt.

    xAI und X Corp. haben unterdessen eine kartellrechtliche Bundesklage gegen Apple und OpenAI eingereicht, weil ChatGPT zum standardmäßigen KI-Assistenten auf iPhones wurde, während Grok außen vor blieb.

    Musk hat bis zum 17. März Zeit zu zeigen, ob er stärkere Karten im Ärmel hat. Sollte xAI eine überarbeitete Klage einreichen, muss diese weitaus konkreter sein: direkte Beweise dafür, dass OpenAI Mitarbeiter wissentlich zum Diebstahl angewiesen oder die gestohlenen Daten tatsächlich verwendet hat. Diese Hürde liegt sehr hoch.

    Vorerst sieht es so aus, als hätte Sam Altman in dieser Runde die Oberhand. Doch in einem Duell mit Elon Musk sollte man niemals zu früh feiern.

    Quellen: finance.yahoo.com und theinformation.com

    Kategorie:KI
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