Das europäische Gesetz über künstliche Intelligenz ist nicht länger nur ein Dokument, über das auf Konferenzen diskutiert wird. Anfang August trat ein entscheidender Termin ein, ab dem Brüssel seine neuen Pflichten tatsächlich durchsetzen kann. Unternehmen versuchen nun herauszufinden, was Europa genau von ihnen verlangt, und einige stellen vor allem fest, dass sich die Union selbst darüber nicht völlig im Klaren ist.
Seit dem 2. August gelten neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die auf Chatbots und von künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte abzielen. In der Praxis bedeutet dies, dass gewöhnliche Nutzer zunehmend auf Hinweise stoßen werden, dass der vor ihnen angezeigte Text, das Bild oder die Stimme nicht von einem Menschen erstellt wurde. Genau diesen Zeitpunkt betrachtet Patrick Van Eecke von der Brüsseler Kanzlei Cooley, der Unternehmen bei der Einhaltung des Gesetzes unterstützt, als den Moment, in dem auch Branchenfremde auf die Gesetzgebung aufmerksam werden. Die Durchsetzung erfolgt bislang noch zurückhaltend. Die europäische Behörde für künstliche Intelligenz hat bisher gegen kein Unternehmen, für das das Gesetz gilt, strengere Maßnahmen ergriffen. Neuerdings kann sie jedoch Informationen anfordern oder um Zugang zu Modellen ersuchen. Sie verfügt also über die erforderlichen Instrumente, hat sie bislang lediglich noch nicht eingesetzt.
Unordentliche Gesetzgebung, so die Kritik
Patrick Van Eecke bezeichnete den Gesetzestext als ein unordentliches Stück Gesetzgebung, was für einen Anwalt, der mit der Einhaltung dieser Verordnung Geld verdient, eine ziemlich deutliche Aussage ist. Der wichtigste Kritikpunkt richtet sich nicht gegen den Anspruch des Gesetzes, sondern gegen seine Umsetzung. Brüssel wird nun feststellen, ob es aus seinem umfangreichen Regelwerk etwas schaffen kann, das Unternehmen tatsächlich erfüllen können, und ob diese Verordnung zu einem globalen Vorbild für Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz wird. Es wird erwartet, dass die Einhaltung der Vorschriften bei den einzelnen Unternehmen chaotisch verlaufen wird. Jedes Unternehmen legt die Anforderungen nämlich anders aus und wartet darauf, für welche Auslegung sich die Behörde letztlich entscheidet.
Der zweite Kritikpunkt betrifft den Zeitrahmen. Die im August in Kraft getretenen Transparenzpflichten bilden lediglich einen Baustein des gesamten Gesetzes. Das bedeutet, dass Unternehmen mehrere Jahre lang Produkte nach Regeln planen werden, deren endgültige Form sie noch nicht kennen.
Nicht alle sehen die Situation jedoch schwarz. Amy Worley von der Berkeley Research Group, die sich mit Datenschutz befasst, argumentiert, dass wir schlicht irgendeinen Standard benötigen, da sich die Technologie schnell weiterentwickelt und das europäische Gesetz zumindest einen solchen bietet. Ihrer Ansicht nach haben sich verpflichtende Hinweise auf KI-generierte Inhalte bereits über Europa hinaus verbreitet. Zudem könnten Wasserzeichen ihren Worten zufolge Unternehmen bei einem möglichen Gerichtsverfahren als Verteidigung dienen.
Wie Technologieunternehmen die Sache sehen
Die sichtbarste Reaktion kündigte das Unternehmen Anthropic an. Künftige Claude-Modelle werden Text mit einem Wasserzeichen generieren, damit das Unternehmen das europäische Gesetz erfüllt. Laut Anthropic werden Leser davon nichts bemerken, das Unternehmen möchte den Menschen jedoch auch eine Benutzeroberfläche anbieten, mit der sich das Wasserzeichen im Text erkennen lässt.
Google und Meta kündigten im Juli an, Instrumente zur Transparenz und Kennzeichnung von Inhalten einzuführen und weiterzuentwickeln. Meta fügte hinzu, dass das Unternehmen mit der europäischen Behörde für künstliche Intelligenz zusammenarbeiten wolle, damit das Ergebnis praktikabel, interoperabel und tatsächlich wirksam bleibe.
OpenAI veröffentlicht Zusammenfassungen der Trainingsdaten und fügt den Ausgaben Signale zu deren Herkunft hinzu. Microsoft hat einen anderen Ansatz gewählt und verändert seine interne Steuerung sowie seinen Umgang mit Risiken. Jedes dieser Unternehmen hat somit einen anderen Weg gewählt, was für sich genommen zeigt, wie frei die europäischen Anforderungen ausgelegt werden können.
Der strengste Teil kommt erst in einem Jahr
Die eigentliche Bewährungsprobe hat noch nicht begonnen. Die Vorschriften für große Gruppen risikobehafteter Systeme, beispielsweise für deren Einsatz im Bildungswesen, in der Biometrie oder im Bereich Migration, sowie für künstliche Intelligenz, die in physische Produkte integriert ist, treten erst im Dezember 2027 beziehungsweise im August 2028 in Kraft. Die Auswirkungen des Gesetzes als Ganzes werden sich daher frühestens in einigen Jahren beurteilen lassen. Brüssel geht dabei davon aus, dass die Welt sein Gesetz nicht unbedingt kopieren wird. Wenn Unternehmen beginnen, die europäische Verordnung als Ausgangsmaßstab für Transparenz und den Umgang mit Risiken zu betrachten, wird Europa die Regeln für künstliche Intelligenz auch in Bereichen beeinflussen, die von seinem Gesetz überhaupt nicht erfasst werden.



